Was für 2 Räder kann man mit einem PKW Führerschein fahren?

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mr.durden
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Was für 2 Räder kann man mit einem PKW Führerschein fahren?

Beitragvon mr.durden am 17 Aug 2008 01:32

Hey,
meines wissens nach darf man mit dem normalen PKW Führerschein, sofern dieser nach 1980 ausgestellt wurde, nur Roller bis 50ccm fahren...
Diesbezüglich würde mich jetzt interessieren ob es equivalent zu den 50ccm auch eine erlaubte höchstgeschwindigkeit gibt und ob man auch Roller mit etwas mehr als 50ccm fahren darf, sofern diese auf die besagte Höchstgeschwindigkeit gedrosselt wurden?
thx
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Lift
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Beitragvon Lift am 17 Aug 2008 08:02

Es komm mehr auf die ps den hubraum usw... an
ältere Roller usw mit den erlaubten ccm können durchaus schneller als 50 km/h laufen.
Ein kumpel hatte mal n Simpsons-Moped, auch ne 50er die aber 85 lief.
Dies war auch eingetragen im Fahrzeugschein.
Es ist ja auch Gurtpflicht in D.
Aber wenn du in einem Fahrzeug vor der Gesetzesänderung fährst darfst du auch dort unangeschnalt fahren.

Kommt auf das Herstellungsdatum und die von da geregelten Tüv-beschlüsse.
Das gilt dan auch weiterhin!
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Beitragvon Niklas85 am 17 Aug 2008 14:58

Du darfst Fahrzeuge mit max. 50ccm und einer VMAX. von 45 KMH fahren.

AUSNAHMEN:

Das Fahrzeug wurde vor 2002 erstmalig angemeldet, dann darf es 50 KMH fahren.


AUSNAHMEN:


Das Fahrzeug wurde vor 1992 erstmalig angemeldet, dann darf es 60 KMH fahren. (Beispiel: Simson- Schwalbe, Kreidler Florett, usw...)



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Beitragvon scorpp am 21 Aug 2008 12:10

25er darfste auch fahren, viel Spaß :D


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